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Informationen von A-Z

Bei Abwesenheit infolge Spitalaufenthalt, Kuraufenthalt sowie Ferien stellen wir den Nettobetrag in Rechnung. Der Nettobetrag setzt sich aus dem Infrastrukturbeitrag, der Hotellerie und Betreuung gemäss Tarifliste zusammen. Bitte teilen Sie geplante Abwesenheiten vorgängig auf der Wohngruppe mit.

Das Büro der Administration befindet sich beim Haupteingang. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Angehörige können sich für alle Belange hier melden. Öffnungszeiten: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr an Werktagen. Am Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen bleibt die Administration geschlossen. Für dringende Anliegen melden Sie sich direkt bei der Wohngruppe.

Körperliche und geistige Fähigkeiten werden durch die aktivierende Alltagsgestaltung bei alltagsrelevanten Tätigkeiten, Bewegung und Spiel angeregt und gefördert. Soziale Kontakte unter den Bewohnerinnen und Bewohnern werden unterstützt. Die Anmeldung zu den Aktivitäten erfolgt über die Mitarbeitenden der Wohngruppe. Die Informationen über die Angebote finden Sie auf den Aushängen auf der Wohngruppe.

Angehörige sind stets willkommen und können ihre Wünsche betreffend Mithilfe bei der Pflege und Betreuung einbringen.

Regelmässig finden kulturelle Anlässe in sumia statt. Beachten Sie die ausgehängten Informationen und Monatsprogramme. Detailinformationen finden Sie auf der Informationstafel der Wohngruppe. Gerne können Sie sich auch direkt auf der Wohngruppe informieren.

Bei Interesse an einem Aufenthalt in sumia können Sie sich an die Administration unter Telefon 034 432 59 89 wenden. Gerne stellen wir Ihnen die notwendigen Unterlagen zu. Sie können die Anmeldeunterlagen auch hier herunterladen und ausfüllen.

Ihre Ansprechpersonen sind grundsätzlich die Tagesverantwortlichen und Leitungspersonen der Wohngruppe. Für spezifische Fragen dürfen Sie sich auch direkt an die Leitung Pflege und Betreuung, Telefon 034 432 59 85 oder an den Geschäftsführer, Telefon 034 432 59 87 wenden oder je nach Fachgebiet wenden Sie sich direkt an unsere Verantwortlichen

In sumia wählen Sie Ihren Arzt frei. Es ist vorteilhaft, wenn Ihr Hausarzt Sie in sumia besucht und behandelt. Termine bei Spezialisten werden durch Angehörige oder Mitarbeitende der Pflege organisiert. Der behandelnde Arzt ist gegenüber sumia von der Schweigepflicht entbunden.

  • Informieren Sie die zuständige Person der Wohngruppe frühzeitig über einen allfälligen Aus- oder Übertritt. Wir unterstützen Sie bei den Austrittsvorbereitungen. Der Austrittstag wird als voller Aufenthaltstag verrechnet. Bitte beachten Sie die Kündigungsfristen, siehe Rubrik „Kündigung“. Beim Austritt wird Ihnen die Austrittspauschale gemäss Tarifliste in Rechnung gestellt.

Besucherinnen und Besucher sind jederzeit willkommen. Wir haben keine festen Besuchszeiten. Eine Absprache mit den Mitarbeitenden der Pflege ist jedoch sinnvoll. Die Haupteingangstür ist von 06.00 Uhr bis 21.30 Uhr geöffnet.

Sie verfügen über einen persönlichen Briefkasten, zu welchem Sie einen Schlüssel besitzen. Bitte stellen Sie sicher, dass der Briefkasten regelmässig geleert wird.

Unsere Cafeteria ist täglich von 8.45 bis 16.00 Uhr geöffnet. Geniessen Sie mit Ihren Gästen einen Kaffee, ein Zvieri oder nach Voranmeldung ein Mittagessen in der Cafeteria. Für detaillierte Auskünfte wenden Sie sich an die Leitung Restauration, Telefon 034 432 59 90 oder direkt an die Mitarbeitenden der Cafeteria. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Angebote.

In den Räumlichkeiten von sumia arbeiten selbständige Coiffeusen. Gerne organisieren wir Ihnen einen Termin. Die Kosten sind im Heimtarif nicht inbegriffen. Sie haben die Möglichkeit, die Bezahlung über die Monatsrechnung abzuwickeln.

Wir nehmen in sumia den Schutz Ihrer Daten ernst und regeln mit Ihnen deshalb unsere Datenverarbeitung gemäss aktuellem Datenschutzgesetz. In zwei separaten Einverständniserklärungen, welche Sie, bzw. Ihre Beiständin/Ihr Beistand beim Eintritt in sumia unterzeichnen, regeln wir folgendes: Bearbeitungszweck und Rechtsgrundlage, Art der personenbezogenen Datenkategorien, die Herkunft der Daten, die Aufbewahrungsdauer sowie einen allfälligen Transfer der Personendaten ins Ausland, die gesetzlichen Grundlagen der Datenweiterleitung, Informationen zur automatisierten Einzelentscheidung, Ihre Rechte, Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung/-übermittlung für Personen mit Fotoeinwilligung.

Wir begleiten Menschen mit Demenz einfühlsam und bieten ihnen ein Zuhause, in welchem sie sich sicher und geborgen fühlen können. Die grundlegenden menschlichen Bedürfnisse nach Angenommensein, Beschäftigung, Anerkennung und Wertschätzung liegen uns dabei besonders am Herzen. Bei Bedarf an einem Kurz- oder Langzeitaufenthalt für einen an Demenz betroffenen Menschen, werden durch unsere Fachverantwortliche vorgängig zum Eintritt Abklärungen getroffen.

Die Räumlichkeiten der Wohngruppe D0 und der dazugehörige Garten bilden einen geschützten Rahmen, der Sicherheit, Orientierung und Bewegungsfreiheit gewährt. Das spezielle Wohn- und Betreuungsangebot erfordert einen höheren Betreuungsaufwand. Daher verrechnen wir einen Betreuungszuschlag gemäss Tarifliste. Ebenfalls erhalten Sie eine Einwilligungserklärung betreffend bewegungseinschränkender Massnahmen zur Unterschrift.

Der Eintritt muss mit Ihnen sowie allen Mitbeteiligten gut geplant sein. Nach Möglichkeit besichtigen Sie Ihren zukünftigen Lebens- und Wohnraum im Voraus zusammen mit Ihren Angehörigen. Die Mitarbeitenden der Pflege werden nach dem Eintritt Ihre Gewohnheiten und Ihre Lebensgeschichte erfragen. Diese persönlichen Informationen sind notwendig um eine fachgerechte Pflege und Betreuung zu gewährleisten. Selbstverständlich werden alle Angaben und Daten vertraulich behandelt.
Das vereinbarte Eintrittsdatum wird Ihnen unsererseits bestätigt und ist verbindlich. Der Eintrittstag wird als voller Aufenthaltstag verrechnet. Am Eintrittstag offerieren wir Ihnen und zwei Angehörigen gerne ein Mittagessen in unserer Cafeteria.
Beim Eintritt wird Ihnen die Eintrittspauschale gemäss Tarifliste in Rechnung gestellt.

Ergänzungsleistungen decken die Beitragslücke, wenn AHV-Renten und das persönliche Vermögen für die Pensions- und Pflegekosten nicht ausreichen. In unserem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Umfassende Informationen finden Sie auf den AHV-Merkblättern 5.01 und 5.02. Bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Gemeinde erhalten Sie über Ihre aktuelle, persönliche Situation konkrete Auskünfte. 

sumia achtet auf eine ausgewogene und saisonale Ernährung und der Einkauf erfolgt bei den Frischprodukten soweit möglich regional. Wir bieten Ihnen täglich ein vielseitiges Angebot. Allfällige spezielle Kostformen, Unverträglichkeiten, Vorlieben und Abneigungen werden berücksichtigt.

Frühstück: ab 07.30 Uhr bis 09.30 Uhr
Mittagessen: ab 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Abendessen: ab 17.30 Uhr bis 18.15 Uhr
Grundsätzlich servieren wir Ihnen das Essen im Essbereich der Wohngruppe. Bitte teilen Sie den Mitarbeitenden auf der Wohngruppe frühzeitig mit, wenn Sie der Mahlzeit fernbleiben möchten. Ein wöchentlicher Menüplan wird aufgelegt und den Bewohnenden verteilt. Sie können jeweils direkt am Tisch über Menükomponenten und Menge entscheiden.

Einladungen zu Anlässen ausserhalb von sumia sind für die Bewohnerinnen und Bewohner eine willkommene Abwechslung. Wir stellen Ihnen gerne einen Rollstuhl zur Verfügung. Für Rollstuhltransporte können die hauseigenen Behindertenfahrzeuge günstig gemietet werden. Bitte kontaktieren Sie bei Bedarf die Mitarbeitenden der Wohngruppe.
Für Arzt- und Spitalbesuche organisieren wir Ihnen einen Transport. Die Kosten für den Fahrdienst sind nicht im Heimtarif inbegriffen und werden der Monatsrechnung belastet.

Sie können Ihr eigenes Gerät mitbringen, sofern es sich um einen Flachbildschirm handelt. Die Fernseh- und Radiogebühren (SERAFE) übernimmt sumia, die Anschlussgebühren verrechnen wir Ihnen gemäss Tarifliste. Auf Wunsch haben Sie die Möglichkeit, einen Fernseher in sumia zu mieten. In diesem Fall verrechnen wir Ihnen die entstehenden Mietkosten gemäss Tarifliste

Möchten Sie einen Geburtstag oder ein Familienfest in sumia feiern? Gerne zeigen Ihnen die Mitarbeitenden der Restauration die vielfältigen Möglichkeiten auf und besprechen mit Ihnen die Menüwünsche. Bitte melden Sie private Anlässe frühzeitig an, damit wir die nötigen Räumlichkeiten für Sie reservieren können. Auskunft und Beratung erhalten Sie bei der Leitung Restauration, Telefon 034 432 59 90.

Der gesamte Gebäudekomplex von sumia unterliegt strengen Brandschutzrichtlinien, die in jedem Fall eingehalten werden müssen. Es ist nicht gestattet, in den Räumlichkeiten zu rauchen oder Kerzen anzuzünden. Ebenso ist es nicht erlaubt, eigene Tauchsieder und Kochgeräte jeglicher Art einzusetzen. 

sumia wird von freiwilligen Helferinnen und Helfern unterstützt, die unter dem Namen „im Dienste eines Mitmenschen“ (IDEM) organisiert sind. Diese bieten ihre Hilfe und Zeit in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise begleitete Spaziergänge, Vorlesen, Mitwirken bei Anlässen oder Plaudern in der Cafeteria, an.

Sie haben bei uns die Möglichkeit, das Angebot der Fusspflege zu nutzen. Die Kosten werden separat verrechnet.

Die Gartenanlage steht allen Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung und kann beliebig genutzt werden. An verschiedenen Stellen laden Sitzbänke zum Verweilen ein.
Die Demenzwohngruppe verfügt über einen eigenen Aussenbereich, der ausschliesslich den Bewohnerinnen und Bewohnern der Demenzwohngruppe zugänglich ist.

Mineralwasser, Tee und Sirup sind kostenlos zu beziehen. Die Kosten für andere Getränke werden gemäss Tarifliste verrechnet.

In sumia respektieren wir alle Religionen und setzen alles daran, auf die spirituellen Bedürfnisse unserer Bewohnerinnen und Bewohner einzugehen. Sie finden in sumia einen „Raum der Stille“, in welchen Sie sich zurückziehen können. Bei Glaubensfragen aller Art steht Ihnen ein Seelsorger zur Verfügung, mit welchem Sie bei Bedarf einen Termin vereinbaren können. Wenden Sie sich dafür an die Bereichsleitung Pflege & Betreuung.

Regelmässig finden bei uns Gottesdienste statt. Sie werden durch eine Pfarrerin / einen Pfarrer aus der Region gestaltet. Die Daten finden Sie im Aushang auf der Wohngruppe.

Zwischen sumia und den Bewohnerinnen und Bewohnern, bzw. deren gesetzlicher Vertretung liegt immer ein schriftliches Vertragsverhältnis vor. Gemäss Rubrik „Versicherungen“ hat sumia eine Kollektivversicherung für Hausrat und Privathaftpflicht abgeschlossen. Diese umfasst alle Einrichtungsgegenstände in Ihrem Zimmer. Bewohnerinnen und Bewohnern wird ein monatlicher Pauschalbetrag für die Kollektivversicherung gemäss Tarifliste verrechnet. 

sumia hat keinen Heimarzt. Sie bestimmen Ihren Hausarzt selber und teilen uns dessen Namen mit. Bei Bedarf hilft Ihnen die Leitung Pflege und Betreuung sowie die Bereichsleitung in Ihrem Haus, einen geeigneten Arzt zu finden (siehe auch Rubrik Arztwahl).

Bringen Sie, wenn immer möglich, eigene Hilfsmittel mit. Allfällige Wartungsarbeiten werden, wo möglich, durch die Mitarbeitenden der Technik übernommen. Grössere Reparaturen werden Ihnen gemäss Tarifliste in Rechnung gestellt.

Eine Überprüfung können Sie in sumia bei der mobilen Hörberatung anmelden. Bitte kontaktieren Sie bei Bedarf die Mitarbeitenden der Pflege.

Falls Sie einen Internetzugang wünschen, teilen Sie dies bitte der Bereichsleitung in Ihrem Haus mit. Unsere Mitarbeitenden der Technik werden Ihnen diesen gegen Verrechnung einer einmaligen Aufschaltgebühr gemäss Tarifliste einrichten.

Aus Sicherheitsgründen ist es im gesamten Haus untersagt, Kerzen anzuzünden. Siehe dazu auch Rubrik „Feuer“.

Wir empfehlen Ihnen, auf pflegeleichte und bequeme Kleidung zu achten, welche bei mindestens 40 Grad gewaschen werden kann. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Merkblatt. Die Mitarbeitenden von sumia helfen gerne, wenn Sie Fragen haben. Sämtliche Wäsche wird durch die betriebseigene Wäscherei gewaschen und aufbereitet. Diese Dienstleistung ist im Heimtarif inbegriffen. Wir sind darauf bedacht, Ihre Kleider sorgfältig und schonend zu behandeln. Trotzdem bitten wir Sie, auf heikle Materialien, die von Hand gewaschen werden müssen (reine Schurwolle, Angora, Seide usw.), zu verzichten. Spezialbehandlungen und allfälliges erstes Waschen von Schmutzwäsche bei Eintritt werden gemäss Tarifliste in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie ausreichend Kleider für einen Bedarf von zwei Wochen mitbringen. 

Ihre sauber angelieferte Kleidung wird durch das Team der Wäscherei mit einem Namensetikett gekennzeichnet. Wenn möglich, sind die Kleider schon vor dem Eintritt bei der Pflege und Betreuung abzugeben. Damit können wir sicherstellen, dass Sie die beschriftete Wäsche beim Eintritt in Ihrem Zimmer vorfinden. Für die Kennzeichnung der Kleider wird mit der ersten Monatsabrechnung ein einmaliger Pauschalbetrag gemäss Tarifliste in Rechnung gestellt.

Kleinere Flickarbeiten bis 10 Minuten sind im Heimtarif inbegriffen. Grössere Flickarbeiten führen wir nach Rücksprache mit Ihnen durch. Zeitaufwand und Material werden gemäss Tarifliste in Rechnung gestellt.

Persönliche Körperpflegeprodukte wie Seife, Duschgel, Haarshampoo, Körperlotion, Rasierwasser, Zahnpasta usw. sind durch Sie oder Ihre Bezugsperson zu besorgen. Diese Produkte sind im Heimtarif nicht inbegriffen. Falls gewünscht, können die Produkte in sumia bezogen werden. Kontaktieren Sie dafür die Mitarbeitenden der Pflege. Bewohnerbezüge werden Ihrer Monatsrechnung belastet.

Die Kosten werden anhand der Tarifregelung der Gesundheits- Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) festgelegt. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden je nach Pflegeaufwand in eine von 12 Pflegestufen eingeteilt. Die Einstufung wird in den ersten Wochen nach dem Heimeintritt vorgenommen und im Verlaufe des Aufenthaltes dem veränderten Gesundheitszustand entsprechend angepasst. Die Festlegung der Pflegestufe leitet sich aus dem ärztlich unterschriebenen Pflege- und Behandlungsausweis ab. Die Bewohnerinnen und Bewohner bzw. ihre gesetzliche Vertretung verpflichten sich, den Heimtarif der gültigen Pflegestufe gemäss Tarifliste zu bezahlen. Damit sind alle Leistungen abgegolten, die unter „Leistungsangebote, die im Heimtarif inbegriffen sind“ aufgeführt sind. Auskunft über die Kostenabrechnung erhalten Sie vom Bereich Finanzen unter Telefon 034 432 59 89.

Ihre bestehende Kranken- und Unfallversicherung müssen Sie als Bewohnerin bzw. als Bewohner weiterführen. Die Krankenkasse leistet je nach Pflegestufe einen festgelegten Beitrag an die Pflegekosten Zudem werden Mittel- und Gegenstände, gemäss Anhang 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), an die Krankenkasse verrechnet. Die Rechnungsstellung an die Krankenkasse erfolgt direkt durch sumia.

Eine Kündigung durch die Bewohnerin oder den Bewohner kann jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einer Woche erfolgen. Sie erfordert zwingend die schriftliche Form. Eine Kündigung seitens sumia erfolgt auf das Ende des nächsten Monats. Kündigungsgründe seitens sumia können sein: Nichtbezahlen der Monatsrechnung, Belästigung und/oder Gefährdung von anderen Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Mitarbeitenden oder wiederkehrende Unstimmigkeiten.

Ein Kurzzeitaufenthalt ist in sumia möglich sofern ein freies Zimmer zur Verfügung steht. Der Wechsel zu Langzeitaufenthalt erfolgt nach Rücksprache mit den Mitarbeitenden der Pflege. Für Kurzzeitaufenthalte unter 30 Tagen verrechnen wir einen Zuschlag gemäss Tarifliste.

Die Leerstandpauschale wird gemäss Tarifliste verrechnet.

- Zimmer, Pflegebett und Nachttisch
- Notrufanlage
- Reinigung des Zimmers inkl. Nassräume
- Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen
- Pflege und Betreuung während 24 Stunden pro Tag
- Benutzung von Hilfsmitteln (wir Rollstühle und Gehhilfen)
- Alltagsgestaltung, organisiert durch sumia: z.B. Ausflüge, Konzerte, Filmvorführungen, saisonale Feste, Turngruppen, Kochgruppen, Gedächtnistrainings, Werk- und Bastelgruppen, Lesezirkel, Spielgruppen, Spaziergänge etc.
- Vollpension mit altersgerechter Ernährung inkl. verschiedener Kostformen, Zwischenverpflegung, Tee, Mineralwasser und Sirup
- Krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer
- Frottier- und Bettwäsche
- Waschen und Aufbereiten der Frottier- und Bettwäsche sowie der persönlichen Wäsche
- Heizung, Strom und Wasser, allgemeine Entsorgungskosten
- Giessen der Zimmerpflanzen auf Wunsch
- kleine Reparaturen an persönlichen Gegenständen

Die nachfolgenden Leistungen sind im Heimtarif nicht inbegriffen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt (keine abschliessende Aufzählung):
- Krankenkassenprämien sowie Franchise und Selbstbehalt

- Zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen

- Coiffeur, Fusspflege

- Alle Transporte inkl. benötigte Begleitung

- Externe Veranstaltungen

- Von den Bewohnerinnen und Bewohnern persönlich abonnierte Zeitungen und Zeitschriften

- Grössere Reparaturen von persönlichem Eigentum

- Persönliche Versicherungen, Gebühren und Steuern

- Übrige persönliche Auslagen

- Mittel- und Gegenstände gemäss Anhang 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), sofern diese nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können

- Süssgetränke und alkoholische Getränke

Die durch den Arzt verordneten Medikamente werden in der Regel durch das Pflegefachpersonal bereitgestellt und Ihnen verabreicht. Nehmen Sie bitte ohne Absprache mit dem Pflegefachpersonal keine zusätzlichen Medikamente ein. Für selbständige Einnahme jeglicher Arzneimittel, welche nicht von den Mitarbeitenden der Pflege verabreicht werden, übernimmt sumia keine Verantwortung.

Der Menüplan wird frühzeitig auf den Wohngruppen, auf der Homepage und in der Cafeteria publiziert.

sumia stellt in jedem Zimmer ein Pflegebett und einen Nachttisch mit Lampe sowie einen Einbauschrank zur Verfügung. Für die weitere Möblierung sind Sie bzw. Ihre Angehörigen zuständig. Wir bitten Sie, keine Teppiche (Stolpergefahr) mitzubringen. Wenn in Ausnahmefällen das Zimmer durch sumia möbliert wird, müssen innerhalb von 30 Tagen die Möbel durch eigene ersetzt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, verrechnen wir Ihnen ab dem 2. Monat eine Mietpauschale gemäss Tarifliste.

Das Zimmer wird mit Ferienmöbeln (Pflegebett, Nachttisch, Lampe, Einbauschrank, Tisch, zwei Stühlen und einem Sessel) von sumia ausgestattet. Kommt es zu einem Wechsel auf Langzeitaufenthalt, müssen die Ferienmöbel innert 30 Tagen durch eigene Möbel ersetzt werden. Dafür vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unseren Mitarbeitenden der Administration. Wird diese Frist nicht eingehalten, werden wir Ihnen ab dem 2. Monat eine Mietpauschale gemäss Tarifliste verrechnen.

Palliative Care bedeutet, Menschen zu betreuen und zu pflegen, welche an akuten oder chronisch fortschreitenden Krankheiten leiden, die nicht mehr geheilt werden können. Es geht darum, dem körperlichen, psychischen, sozialen und spirituellen Leiden vorzubeugen oder diese zu lindern. Dafür arbeiten wir interprofessionell zusammen und ziehen entsprechende Fachpersonen bei Bedarf hinzu. Palliative Care hat zum Ziel, die bestmögliche Lebensqualität bis ans Ende des Lebens zu ermöglichen. Dabei suchen wir eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Angehörigen der Bewohnenden und ziehen diese, wann immer möglich und diese es möchten, in den Heimalltag mit ein. Zudem ist es uns ein Anliegen, Angehörigen der Bewohnenden während der Krankheit und über den Tod hinaus zu begleiten und bieten mit dem TrauerCafé einen geschützten Rahmen um der Trauer Raum geben zu können.

Es stehen Fahrrad- und Autoparkplätze zur Verfügung. Grundsätzlich benutzen Besucherinnen und Besucher die Aussenparkplätze. Die Vermietung an Bewohnerinnen und Bewohner ist nach Verfügbarkeit möglich. Die Kosten gemäss Tarifliste werden monatlich in Rechnung gestellt.

Mit einer Patientenverfügung helfen Sie uns, die von Ihnen geäusserten Wünsche umzusetzen, sofern Sie nicht mehr selber Auskunft geben können. Bei vorhandener Patientenverfügung ist eine Kopie den Mitarbeitenden der Pflege abzugeben.

Die Mitarbeitenden der Pflege sind Ihre direkten Ansprechpersonen. Sie setzen sich für Ihr Wohlbefinden ein und sind für die fachgerechte Pflege und Betreuung verantwortlich.

Die eingehende Post wird Ihnen in Ihren persönlichen Briefkasten zugestellt. (Ausnahme Demenz-Wohngruppe). Den Briefkasten können Sie mit Ihrem Zimmerschlüssel öffnen. Bitte leeren Sie Ihren Briefkasten täglich - nur Sie haben die Berechtigung, diesen zu öffnen. Für ausgehende Post finden Sie rechts vor dem Empfang im Erdgeschoss einen Briefkasten, welcher von Montag bis Freitag durch die Mitarbeitenden der Post geleert wird.

Der DAB-Radioempfang in sumia ist sehr schwach, so dass in den meisten Zimmern der Empfang nur direkt am Fenster funktioniert. Als Bewohnende haben Sie die Möglichkeit, ein Internetradio gemäss Angaben auf der Tarifliste zu mieten. Bei Interesse melden Sie sich bei den Mitarbeitenden der Technik.

Alle unsere Räume sind rauchfrei. Aus Sicherheitsgründen ist das Rauchen in den Zimmern nicht gestattet. Falls Sie diesbezüglich Fragen haben, richten Sie diese an die Bereichsleitung in Ihrem Haus oder an die Leitung Pflege und Betreuung.

Im Haus B hinter dem grossen Saal befindet sich ein Raum der Stille, in welchen Sie sich bei Bedarf zurückziehen können. Der Raum der Stille ist immer geöffnet und steht allen Bewohnenden, den Besuchenden sowie den Mitarbeitenden zur Verfügung.

Die Abrechnung für den Heimaufenthalt wird Ihnen monatlich rückwirkend zugestellt. Idealerweise erfolgt die Bezahlung der Rechnung mittels Lastschriftverfahren (LSV) oder Posteinzug (DebitDirect). Bei Fragen melden Sie sich bei den Mitarbeitenden vom Bereich Finanzen, Telefon 034 432 59 89.

Wir respektieren die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner. Im Gesundheitsgesetz (GesG Artikel 39 bis 41) sind die Rechte und Pflichten geregelt.

Die regelmässige Reinigung Ihres Zimmers ist in der Monatspauschale inbegriffen. Dafür muss den Mitarbeitenden der Reinigung der Zutritt zum Zimmer gewährt werden. Für ausserordentlichen Reinigungsaufwand verrechnen wir eine Gebühr gemäss Tarifliste

Sofern es sich um kleine Reparatur- und Wartungsarbeiten an Ihrem Eigentum handelt, werden diese von den Mitarbeitenden der Technik kostenlos übernommen. Grössere Reparaturen werden gemäss Tarifliste in Rechnung gestellt.

Grundsätzlich bringen Sie Ihren eigenen Rollator bzw. Rollstuhl mit. Bei Bedarf können wir Ihnen ein Hilfsmittel zur Verfügung stellen. 

Beim Eintritt in sumia wird Ihnen ein persönlicher Schlüssel abgegeben. Mit diesem Schlüssel können Sie bei Abwesenheit Ihr Zimmer abschliessen. Gleichzeitig können Sie damit Ihren persönlichen Briefkasten sowie das Wertsachenfach / den Tresor öffnen. Bei Bedarf programmieren wir Ihnen den Schlüssel, so, dass Sie rund um die Uhr beim Haupteingang die Türe öffnen können. Bei Verlust eines Zimmerschlüssels werden Ihnen die Kosten gemäss Tarifliste in Rechnung gestellt.

Alle unsere Mitarbeitenden stehen gemäss Art. 321 Strafgesetzbuch unter Schweigepflicht. Es dürfen keine Informationen über Bewohnerinnen und Bewohner eingeholt werden, die nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Pflege und Betreuung stehen. Zudem dürfen keine Informationen über Bewohnerinnen und Bewohner an nicht befugte Drittpersonen ausserhalb von sumia weitergegeben werden.

sumia bietet sowohl Seelsorge als auch eine Lebens- und Trauerbegleitung an. Auf Wunsch können Sie bei den Mitarbeitenden der Pflege einen Gesprächstermin vereinbaren. Ohne Ihre ausdrückliche Ablehnung erlauben wir uns, Ihren Namen und Vornamen dem Pfarramt Ihrer Wohngemeinde zur Verfügung zu stellen.

Verbale und physische sexuelle Belästigung wird in sumia in keiner Weise geduldet und in jedem Fall geahndet. Wenden Sie sich bei Bedarf an eine Person Ihres Vertrauens.

Wir gehen mit Würde und Respekt mit dem Sterben und dem Tod um. Haben Sie eine schriftliche Patientenverfügung? Wir respektieren die von Ihnen geäusserten Wünsche, setzen diese nach Möglichkeit um und leiten gegebenenfalls die notwendigen Schritte ein. Sterbebegleitung geschieht in sumia im Rahmen einer umfassenden und ganzheitlichen Sterbekultur. Im Vordergrund steht dabei die palliative Pflege und Betreuung, wobei der Linderung von Schmerzen und Unwohlsein ein zentraler Stellenwert beigemessen wird. 

sumia bietet wöchentlich an mehreren Tagen einen Tagesträff an. Ziel ist es, Bezugspersonen von demenzerkrankten Menschen zu entlasten. Bei Fragen gibt Ihnen die Leitung der Aktivierung gerne Auskunft, Telefon 034 432 54 92.

Die Tarifliste ist, gleich wie der Anhang zum Pensionsvertrag, ein integrierender Bestandteil des Pensionsvertrages. Die Tarife werden durch den Kanton Bern jährlich neu berechnet. 

Sie verwalten Ihr Taschengeld selbst. In Ausnahmesituationen unterstützen wir Sie gerne dabei. Die Höhe von Taschengeldbezügen über die Mitarbeitenden der Administration wird zusammen mit dem zuständigen Beistand festgelegt. Über Ein- und Ausgänge von Taschengeldern wird Buch geführt. Generell empfehlen wir Ihnen, keine grossen Geldbeträge in Ihrem Zimmer aufzubewahren.

Jedes Zimmer verfügt über einen separaten Telefonanschluss, welcher über unsere hauseigene Telefonzentrale läuft. Ein Pauschalbetrag gemäss Tarifliste wird Ihnen monatlich in Rechnung gestellt. Ihre persönliche Telefonnummer wird Ihnen beim Eintritt mitgeteilt.

Auf ärztliche Verordnung organisieren wir Ihnen die benötigten Therapien. Diese sind im Heimtarif nicht inbegriffen und werden je nach Therapieleistung privat oder über die Krankenkasse abgerechnet.

In unserem Alterszentrum leben Hauskatzen, Zierfische, Vögel und Kaninchen. Eigene Haustiere können grundsätzlich nicht mitgenommen werden. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie eine externe Lösung suchen.

Abschied nehmen und Trauern sind wichtige Themen, denen in sumia der nötige Raum gegeben wird. Bei Bedarf wenden Sie sich an die zuständige Pflegefachperson. Sie kann Ihnen ein Gespräch mit unserer Lebens- und Trauerbegleitung und / oder mit unserem Seelsorger organisieren. Zudem haben Sie auch die Möglichkeit, am monatlich stattfindenden TrauerCafé teilzunehmen. 

Die Haupteingangstür ist von 06.00 Uhr bis 21.30 Uhr geöffnet. Sollten Sie ausserhalb der Öffnungszeiten das Haus verlassen bzw. Zugang wünschen, so kann Ihr Zimmerschlüssel entsprechend programmiert werden.

Eine Übernachtung im Zimmer von Bewohnenden ist, nach Absprache mit der Pflege möglich. Die Kosten sind gemäss Tarifliste.

Das Essen wird mit viel Sorgfalt zubereitet. Wir achten auf eine saisonale, ausgewogene Verpflegung und verwenden, wenn immer möglich, regionale Produkte. Es besteht die Wahlmöglichkeit aus verschiedenen Gerichten. Das Mittagessen können Sie auch mit Gästen in der Cafeteria einnehmen. Die Anmeldungen sind direkt in der Cafeteria, bei der Leitung Restauration, Telefon 034 432 59 62 oder über die Mitarbeitenden der Wohngruppe möglich. Durch den Arzt verordnete Kostformen werden durch das Küchenfachpersonal zubereitet.

sumia hat eine Kollektivhausratversicherung für Ihre persönlichen Einrichtungsgegenstände sowie eine Privathaftpflichtversicherung für alle Bewohnenden abgeschlossen. Wenn Sie nicht EigentümerIn einer Liegenschaft sind, benötigen Sie keine private Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung mehr (Wohneigentum ist über die Kollektivversicherung nicht versichert). Monatlich wird ein Pauschalbetrag für die Kollektivversicherung gemäss Tarifliste in Rechnung gestellt.

Deckung und Versicherungssumme:
- Feuer (Vollwert)
- Elementar (Vollwert)
- Wasser (Vollwert)
- Einbruchdiebstahl (Vollwert)
- Einfacher Diebstahl (Vollwert)
- Geldwerte Einbruch (CHF 5'000.-)
- Glasbruch (Vollwert)
- Privathaftpflicht (CHF 10'00'000.-)

Vor dem Eintrittsdatum ist eine unverzinsliche Vorauszahlung von CHF 5'000 bei Langzeitaufenthalt respektive CHF 2'500 bei Kurzzeitaufenthalten zu hinterlegen. Bei einem Wechsel von Kurz- zu Langzeitaufenthalt werden CHF 2'500 nachfakturiert.
Bei Beendigung des Pensionsvertrages werden noch offenstehende Verpflichtungen mit der geleisteten Vorauszahlung verrechnet. Nach Beendigung des Pensionsvertrags wird ein allfälliges Restguthaben an die anspruchsberechtigte Person überwiesen.

Benutzen Sie für Ihr Portemonnaie und Ihre Wertsachen das abschliessbare Fach in Ihrem Zimmerschrank. Das Schliessfach wird mit Ihrem Zimmerschlüssel bedient. Für verlorene Wertgegenstände aller Art übernimmt sumia keine Haftung.

In sumia wählen Sie den Zahnarzt frei. Wir bitten Sie, uns die Kontaktdaten Ihres Zahnarztes zu melden. Regelmässige Zahnarztbesuche unterstützen wir gerne. Bei Bedarf organisieren wir einen Termin bei Ihrem Zahnarzt bzw. bei der Dentalhygiene.

Zeitungen, Bücher und Zeitschriften, welche in den öffentlichen Räumen aufliegen, stehen allen Bewohnenden zur Verfügung. Weitere Zeitungen und Zeitschriften müssen Sie selber abonnieren.

Wir freuen uns, wenn Sie Ihr Zimmer mit Pflanzen schmücken. Die Pflege der Pflanzen durch Sie, Bezugspersonen oder durch Mitarbeitende der Reinigung ist uns ein grosses Anliegen. Auf Wunsch übernehmen wir diese Aufgabe. Das Umtopfen, Eintopfen oder weitere Dienstleistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Das Zimmer muss bei Todesfall innerhalb von 7 Tagen geräumt werden (mitberechnet werden auch Wochenend- und Feiertage). Während mindestens 7 Tagen oder bis zur Räumung wird eine Leerstandspauschale gemäss Tarifliste verrechnet. Die Bezugsperson der Bewohnerin oder des Bewohners ist verantwortlich für die termingerechte Räumung und Entsorgung aller persönlichen Gegenstände. Eventuell anfallende Räumungs- und / oder Entsorgungskosten seitens sumia werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Kosten für Schäden im Zimmer, welche durch Bewohnende infolge übermässiger Abnutzung zustande kamen, werden ebenso in Rechnung gestellt wie der Verlust des Zimmerschlüssels.

Falls der Wunsch für einen Zimmerwechsel besteht, können Sie diesen mit den Mitarbeitenden der Pflege besprechen. Anfallende Kosten werden gemäss Tarifliste verrechnet. Das Anrecht auf ein (Ehe-)Paarzimmer erlischt beim Hinschied oder beim definitiven Wegzug der Partnerin bzw. des Partners.

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